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Wer verkaufte dem Haus der Geschichte Bonn den Schabowsky Zettel?

Im Auskunftsverfahren des Journalisten Hans-Martin Saure, vertreten durch Partsch & Partner, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Stiftung Haus der Geschichte die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels offenlegen muss.

Das Gericht bestätigte den Auskunftsanspruch der Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und stellte das öffentliche Informationsinteresse über Vertraulichkeitszusagen und wirtschaftliche Erwägungen.

 

Weiterführende Informationen finden Sie in den verlinkten Artikeln.

Lebendiges Museum Online:

https://www.hdg.de/lemo/bestand/objekt/dokument-notizzettel-schabowski.html

Legal Tribute Online: Schluss mit dem Geheimnis um den Scha­bowski-Zettel - von Xenia Piperidou

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/15-a-750/22-ovg-nrw-muenster-haus-der-geschichte-muss-verkaeufer-schabowski-zettel-nennen

 

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