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Compliance & Geldwäsche

Wir beraten zu allen Aspekten der Compliance, insbesondere zum Datenschutzrecht, Antikorruptionsrecht, Geldwäschegesetz und allen Verfahren gegen Diskriminierungen jeder Art. So stellen wir für viele Körperschaften und Unternehmen den Datenschutzbeauftragten (HdK Berlin), die Ombudsperson oder den Vertrauensanwalt (siehe unten).

Corporate Governance

Im Bereich Corporate Governance beraten oder berieten wir insbesondere Banken und Versicherungen weltweit bei der sachgerechten Ausgestaltung ihrer Corporate Governance Regelungen, so z.B. die Skandia Versicherung zusammen mit Old Mutual.

Wir stehen öffentlichen und privaten Einrichtungen als Whistleblowing Empfänger zur Verfügung um Korruption zu bekämpfen, so z.B.

  • dem Senat der Stadt Berlin  bis 2017 für die Berliner Hauptverwaltung
  • der Charité ab 2024
  • dem Oberlin Verein ab 2024
  • dem Abraham Geiger-Kolleg ab 2024

Gesetzgeber und Eigentümer bestimmen den Ordnungsrahmen. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dem Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat, der Unternehmensführung oder den Mitgliedern.

Das unternehmensspezifische Corporate Governance-System besteht aus der Gesamtheit relevanter Vorgaben wie Gesetzen, Richtlinien, Kodizes, Absichtserklärungen, Unternehmensleitbildern und den Bräuchen der Unternehmensleitung und -überwachung.

Wir beraten

  • international und in Deutschland agierende Versicherungen und Banken
  • Mittelständische Unternehmen
  • Öffentliche Hand auf Landes- und Bundesebene

bei der Einrichtung von Corporate Governance und Compliance Systemen.

Geldwäsche

 Wir beraten Sie umfangreich im Bereich der Geldwäsche. Insbesondere fertigen wir für Sie die Risikoanalyse, zu deren Vorlage Verpflichtete im Sinne des § 2 GwG wie z.B. Unternehmen, Steuerberater, Rechtsanwälte und Gewerbetreibende jederzeit durch die Aufsichtsbehörde aufgefordert werden kann.

Ihre Ansprechpersonen

Rechtsanwalt Dr. Christoph Partsch

Rechtsanwältin Katharina Heidlberger

Rechtsanwalt Axel Mütze