Wir beraten Unternehmen, Verlage, Journalisten, NGOs und Bürger bei Auskunfts- und Akteneinsichtsanträgen jeder Art (Art. 10 EMRK, PresseG, IFG, BArbG, UIG) und haben hierzu eine Reihe von wegweisenden Entscheidungen vor den deutschen und europäischen Gerichten erwirkt.
In bundesweit beachteten Verfahren nach Bundesinformationsfreiheitsgesetz vertraten wir zwecks Einsichtnahme unter anderem:
den Zeit-Journalisten Staud in die Unterlagen des BStU zu Westspionen
den Abgeordneten Hofreiter in die Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu Autobahnen
den Journalisten Saure in die Aufsichtsunterlagen der BaFin zur HRE
den Journalisten Harbusch gegen den Bundestag wegen Montblanc Füllern
den Schriftsteller Thomas Harding gegen die Staatsanwaltschaft Neustadt a.d.W. - 5 K 75/23 - wegen der Einsicht in die Ermittlungsakten zum Mordfall Einstein
In Verfahren - 7 A 15/10 - vor dem BVerwG nach dem Bundesarchivgesetz gelang es dem Journalisten Saure nachzuweisen, dass der Vorgänger des BND bereits 1952 vom Aufenthaltsort von Adolf Eichmann wusste.