Wir beraten Gesellschafter und Gesellschaften bei der Durchsetzung ihrer jeweiligen Interessen.
Beispielsweise verurteilte das LG Köln (Urteil vom 24.11.2023 - 87 O 28/23) auf unseren Antrag hin rechtskräftig einen Mehrheitsgesellschafter zur Vollausschüttung, um die Interessen des von uns vertretenen Minderheitsgesellschafter zu wahren.