Rechtsstreit um jüdisches Guthaben: Entscheidung in Hamm gefallen
OLG Hamm weist Klage auf Herausgabe eines sogenannten Judenkontos wegen Verjährung ab.
„In Fällen nationalsozialistischen Unrechts pauschal auf Verjährung zu verweisen, widerspricht dem Grundsatz von Treu und Glauben“, so Rechtsanwalt Dr. Christoph Partsch, der den Kläger Marc Benseghir in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm vertritt.
Das OLG Hamm wies die Klage Benseghirs gegen die Sparkasse ab. Der Kläger forderte Auskunft und Herausgabe eines Guthabens, das sein jüdischer Urgroßvater in den 1930er Jahren als Mitgift auf ein Sparkassenkonto eingezahlt hatte. Das Gericht prüfte die geltend gemachten Ansprüche inhaltlich nicht und stützte seine Entscheidung allein auf die Verjährung. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Rechtsanwalt Dr. Partsch sieht in dem Verfahren eine grundsätzliche Bedeutung für den Umgang mit Vermögenswerten jüdischer Kontoinhaber, die während der NS-Zeit enteignet wurden. Trotz zahlreicher Hinweise auf solche historischen Guthaben sei deren Aufarbeitung bis heute nicht abgeschlossen. Der Kläger wird eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.