Wir beraten Unternehmen und Einzelpersonen bei der Absicherung ihrer gewerblichen Schutzrechte, also im Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht. Wir vertreten eine Reihe von namhaften Verlagen markenrechtlich national, europäisch wie international.

Im Bereich gewerblicher Rechtschutz sind wir auch forensisch tätig. Unserer Kanzlei erstritt das erste rechtskräftige Urteil gegen die Deutsche Post AG, die ihre Wettbewerber an der Nutzung des Wortes „Post“ hindern wollte.

Seit 1995 beraten wir im Bereich des Restitutionsrechts, neuerdings auch im Bereich der Kunstrestitution.

Hier hat die Kanzlei z. B. durch bundesweit bekannte Restitutionsverfahren gegen die Stadt Strausberg für die Erben nach Louis London und andere Verfahren versucht, der Aushöhlung des Restitutionsrechts insbesondere durch das Land Brandenburg, entgegenzuwirken.

Im Fall der Frau Marianne Golz-Goldlust gelang uns, die Verabschiedung des NS Aufhebungsgesetz vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2501) zu befördern und das Todesurteil gegen Frau Golz-Goldlust posthum aufzuheben.

Marianne Golz-Goldlust