Wir beraten und vertreten umfänglich in allen Bereichen des Verwaltungsrechts, insbesondere im Bereich öffentliches Baurecht, Naturschutzrecht und Umweltschutzrecht.

Unsere Kanzlei hat sich durch zahllose Verwaltungsrechtsverfahren eine hohe Expertise im Bauplanungsrecht und Naturschutzrecht erworben und hierzu auch national beachtete Entscheidungen der Obergerichte erstritten, so die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 8 der Landeshauptstadt Potsdam zum Griebnitzsee vor dem OVG Berlin-Brandenburg oder verschiedene Urteile zum Einsichtsrecht eines Abgeordneten vor dem Landesverfassungsgericht Brandenburg.