Wir beraten in Zusammenarbeit mit dem Compliance Institut in allen Fragen der Compliance und der Corporate Governance.

Compliance Institut

Im Bereich Compliance beraten oder berieten wir insbesondere Ärzte, Krankenhäuser und Medizinprodukte-Hersteller bei der Einrichtung von Compliance System, so z.B. der Trumpf Medizinische Systeme GmbH.

 


 

Corporate Governance

Im Bereich Corporate Governance beraten oder berieten wir insbesondere Banken und Versicherungen weltweit bei der sachgerechten Ausgestaltung ihrer Corporate Governance Regelungen, so z.B. die Skandia Versicherung zusammen mit Old Mutual.

Wir stehen öffentlichen und privaten Einrichtungen als Whistleblowing Empfänger zur Verfügung, so z.B. dem Senat der Stadt Berlin für die Berliner Hauptverwaltung oder der Lenovo GmbH & Co. KG.

Corporate Governance (deutsch: Grundsätze der Unternehmensführung) definiert den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen.

Gesetzgeber und Eigentümer bestimmen den Ordnungsrahmen. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dem Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat, der Unternehmensführung oder den Mitgliedern.

Das unternehmensspezifische Corporate Governance-System besteht aus der Gesamtheit relevanter Vorgaben wie Gesetzen, Richtlinien, Kodizes, Absichtserklärungen, Unternehmensleitbildern und den Bräuchen der Unternehmensleitung und -überwachung.

Wir beraten

  • international und in Deutschland agierende Versicherungen und Banken
  • Mittelständische Unternehmen
  • Öffentliche Hand auf Landes- und Bundesebene

bei der Einrichtung von Corporate Governance und Compliance Systemen.

 


 

Geldwäsche

 

Wir beraten Sie umfangreich im Bereich der Geldwäsche. Insbesondere fertigen wir für Sie die Risikoanalyse, zu deren Vorlage Verpflichtete im Sinne des § 2 GwG wie z.B. Unternehmen, Steuerberater, Rechtsanwälte und Gewerbetreibende jederzeit durch die Aufsichtsbehörde aufgefordert werden kann.