Am 21. März 2019 hat der Deutsche Bundestag das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) beschlossen, und dieses wird in den kommenden Tagen in Kraft treten. Bisher mussten Unternehmen wenig tun, um ihre Geschäftsgeheimnisse geschützt zu wissen. Geschäftsführer mussten lediglich einen Geheimhaltungswillen haben. Nach der neuen gesetzlichen Definition sind nur noch die Informationen Geschäftsgeheimnisse, die durch angemessene organisatorische, juristische und technische Schutzmaßnahmen, begleitet von einem lückenlosen und dokumentierten Schutzkonzept, geschützt werden.