Wer verkaufte dem Haus der Geschichte Bonn den Schabowsky Zettel?
Im Auskunftsverfahren des Journalisten Hans-Martin Saure, vertreten durch Partsch & Partner, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Stiftung Haus der Geschichte die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels offenlegen muss.
Das Gericht bestätigte den Auskunftsanspruch der Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und stellte das öffentliche Informationsinteresse über Vertraulichkeitszusagen und wirtschaftliche Erwägungen.
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