Schiedsgerichte für NS-verfolgunsbedingt entzogene Kulturgüter?
Der 25. Jahrestag der Washingtoner Prinzipien verlief in Deutschland ohne offizielles Gedenken und ohne gesetzgeberische Tätigkeit. Dies ist umso bemerkenswerter, als sich die Regierungskoalition im Koalitionsvertrag zu Verbesserungen der Rechtstellung der Geschädigten und zur Stärkung der Beratenden Kommission verpflichtet hatte.
Im Rahmen eines für den Bundestag und die Anspruchssteller völlig intransparenten Prozesses legte die Exekutive einen Restitutionsgesetzentwurf vor und verkündigte die Abschaffung der Beratenden Kommission sowie die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsbarkeit mit den Ländern. Die Verfasser werden darstellen, dass die im Entwurf eines Restitutionsgesetzes vorgeschlagenen Regelungen nicht ausreichen bzw. anstößig sind (nachfolgend unter II.) und die Einführung einer Schiedsgerichtsbarkeit für die effektive Umsetzung der Washingtoner Prinzipien eine Reihe von verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Mindestanforderungen erfüllen müsste, was bisher nicht der Fall ist (nachfolgend unter III).