BND muss weitere Unterlagen zu Adolf Eichmann herausgeben, grundlegendes Urteil zum BArchG
Bundesverwaltungsgericht
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
BVerwG 6 A 1.17
Verkündet
am 30. Januar 2019
In der Verwaltungsstreitsache
des Herrn ,
c/o Axel Springer SE,
Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin,
Klägers,
Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Christoph J. Partsch,
Kurfürstendamm 50,10707 Berlin –
gegen
die Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes,
Chausseestraße 96, 10115 Berlin,
Beklagte,
hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
auf die mündliche Verhandlung vom 30. Januar 2019
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr.
sowie die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. , Dr. ,
Dr. und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht
für Recht erkannt:
1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten
den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben.
2. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Einsicht
durch Erstellung von Kopien in die ungeschwärzten Unterlagen
zu gewähren, die Gegenstand der Sperrerklärung des
Bundeskanzleramts vom 27. März 2017 in der Fassung
vom 28. Januar 2019 sind (Signatur 100 470: Seiten l mit
Ausnahme der ersten Schwärzung, 2, 8 bis 10 und 440;
Signatur 121 o82: Seiten 180 und 215; Signatur 121 099:
Seiten 1658 und 1690). Im Übrigen wird. die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte zu 3/4
und der Kläger zu 1/4.
Tatbestand
Der Kläger ist Journalist bei der Tageszeitung BILD. Er begehrt die Verpflichtung
der Beklagten, ihm Einsicht in Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes
zu Adolf Eichmann und die Globke-Ausstellung im Jahr 1961 in München zu
gewähren.
Der geheime Adolf Eichmann. Der „Bild“-Chefreporter fordert vor Gericht, alles Material über einen Nazi-Verbrecher vom Bundesnachrichtendienst zu erhalten. Warum sperrt sich die Behörde?
https://taz.de/Prozess-um-Geheimdienstakten/!5064385/