Kanzlei Partsch & Partner vertritt die Betreiber des „Autokinos Berlin“ am Flughafen Schönefeld. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit einem Eilbeschluss vom 21. Juli 2020 entschieden, dass Autokino-Veranstaltungen in Brandenburg auch mit mehr als 1.000 Teilnehmern stattfinden dürfem. Die ausnahmslose Untersagung auch von Autokino-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Anwesenden sei keine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes und deshalb voraussichtlich rechtswidrig.
„Weil eine Karosserie zwischen den Menschen doch ziemlich gut vor Viren schützt, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg via Eilbeschluss entschieden, dass Autokino-Veranstaltungen in Brandenburg auch mit mehr als 1.000 Teilnehmern stattfinden dürfen. Das bis dato bestehende Verbot sei „keine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes“, heißt es in der Begründung, die den Betreibern des „Autokinos Berlin“ am Flughafen SXF Recht gibt (der CP hatte berichtet). „Das OVG hat unsere Ansicht bestätigt, dass die Verordnung unverhältnismäßig ist“, sagte der Rechtsanwalt Christoph Partsch dem Checkpoint. Noch am Mittwochabend hätten die Betreiber „sehr gute“ Gespräche mit dem zuständigen Ordnungsamt geführt. Man geht davon aus, ein Sicherheitskonzept – das etwa den berühmten 1,5 Meter Sicherheitsabstand beim Klogang garantiert – „zeitnah“ umsetzen zu können. „Zeitnah“ heißt in dem Fall bis Freitag. Da steht bereits Alligatoah auf der Bühne. Der hatte mit seinem Song „Vor Gericht“ treffenderweise vorausgesungen: „Der Abschied hält nicht ewig, Baby, sorg dich nicht. Wir sehen uns vor, wir sehen uns vor Gericht.“ Ann Kathrin Hipp, Tagespiegel.